Der Kreisverband Oberhavel schickte der Bildungsministerin Ernst am 29.08.22 einen offenen Brief. Eine Antwort gibt es bisher nicht…
(zuerst als Leserbrief im Hauke Verlag (KA 19/2022) erschienen und auf der Seite dieBasis-Oberhavel.de)
Maskenpflicht für Schüler
Sehr geehrte Frau Ernst,
einer aktuellen Pressemitteilung auf Ihrer Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (https.mbjs.brandenburg.de/aktuelles) ist zu entnehmen, dass die Maskenpflicht in Innenräumen nur für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 entfällt. Eine Maskenpflicht in Innenräumen besteht aber weiterhin für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse. Ausnahmen gelten dann wieder beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten im Musikunterricht oder bei Prüfungen die mit über 240 Minuten angesetzt sind.
Hier stellt sich bereits die Frage, was sitzende und zuhörende von singenden und Blasinstrument spielenden Schülerinnen und Schülern unterscheidet? Welche evidenzbasierte Datenlage liegt hier bei der Verbreitung von Viren vor?
Vor dem Hintergrund, dass Ihr Ehemann und Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Herr Olaf Scholz, der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Herr Robert Habeck sowie weitere Regierungsmitglieder und ausgewählte Journalisten in einer Regierungsmaschine auf dem Flug nach Kanada dicht nebeneinander sitzend keine Masken trugen und auch in Kanada, nach Medienberichten auch in engen Räumen, keine Masken getragen worden sein sollen, stellt sich der Kreisverband Oberhavel des Landes Brandenburg der Basisdemokratische Partei Deutschland -dieBasis-, auch im Namen vieler Eltern, die berechtigte Frage, was die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen von Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klasse oder den Regierungsmitgliedern der Bundesregierung Deutschland unterscheidet?
Der immer wieder erfolgte Verweis darauf, dass auf Flügen der Luftwaffe keine generelle Maskenpflicht herrscht, mag dem Einen oder Anderen als „Antwort“ ausreichen, lässt allerdings den Schluss zu, dass es hier weniger um evidenzbasierten Infektionsschutz, sondern eher um willkürliche Regelungen zugunsten Weniger geht. Denn ginge es tatsächlich um einen evidenzbasierten Infektionsschutz, müsste es aus unserer Sicht einheitliche Regelungen geben, ohne Ausnahmen. Auch ein “Freitesten“ von der Maskenpflicht ist für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse und normalen Bürgern im ÖPNV oder bei Flugreisen nicht möglich, wie beim o.g. Regierungsflug als weitere Argumentation angeführt wurde.
Des Weiteren wurde unlängst durch das Hamburger Umweltinstitut festgestellt, dass die Mund-Nasen-Bedeckungen giftige Chemikalien enthalten. Unter anderem in einem Radiobeitrag beim Deutschlandfunk erklärte Herr Prof. Michael Braungart, Leiter des Hamburger Umweltinstituts, dass sowohl die OP-Masken als auch FFP2-Masken nachweislich gesundheitsschädliche Schadstoffe enthalten, wie z.B. Bronopol, Formaldehyd sowie polyzyklische aromatische Verbindungen, die man auch über Zigarettenrauch zu sich nimmt. Weiterhin sind UV-Stabilisatoren sowie Stoffe enthalten, die die Maske stabilisieren, falls sie feucht wird, was durch die Ausatemluft immer erfolgt. Alle diese Chemikalien befinden sich permanent vor Nase und Mund und werden somit auch permanent eingeatmet. Das Hamburger Umweltinstitut geht davon aus, dass es beim permanenten Einatmen dieser Stoffe zu einer gesundheitsgefährdenden Anreicherung in der Lunge kommt. Zudem erklärte Herr Prof. Michael Braungart im April 2022 gegenüber der Frankfurter Rundschau, dass beim längeren Tragen der Masken über mehrere Stunden Mikroplastik eingeatmet wird. In Versuchen wurde festgestellt, dass mit der Atemluft bis zu 2000 Fasern pro Tag in die Lunge gelangen. Ferner wurde auch Anilin, ein starkes Blutgift gefunden, dass den roten Blutfarbstoff Hämoglobin zu Methämoglobin oxidiert und damit den Sauerstofftransport im Blut verhindert. Inzwischen liegen weitere Studien aus Großbritannien vor, die die Feststellungen des Hamburger Umweltinstituts bestätigen.
Da diese Studien auch Ihnen als Ministerin für Bildung, Jugend und Sport bekannt sein müssten, würden wir von der Basisdemokratischen Partei Deutschland, auch im Namen vieler Eltern, gerne wissen, inwieweit die aktuelle Datenlage bei der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse im Interesse der Gesundheit unserer Kinder berücksichtigt wurde bzw. welche evidenzbasierten Daten zu einer Unbedenklichkeit einer Maskenpflicht im Allgemeinen führten.
Über eine zeitnahe Antwort aus Ihrem Ministerium bis zum 15.09.2022 wären wir sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Zabel
Vorsitzende dieBasis KV Oberhavel