dieBasis Brandenburg will Geberländer vor Berliner Enteignungskosten schützen
Offener Brief an Ministerpräsident Woidke – Bundesratsinitiative soll Kostenverlagerung über den Finanzkraftausgleich verhindern
Der Landesverband Brandenburg der Partei dieBasis fordert Ministerpräsident Dietmar Woidke auf, unverzüglich eine Bundesratsinitiative zum Schutz der finanzstarken Länder vor den finanziellen Folgen der geplanten Berliner Wohnungsvergesellschaftung einzuleiten.
Ziel der Initiative muss sein, dass Berlin sämtliche Kosten, Zinsen und finanziellen Risiken dieses politischen Großversuchs selbst trägt. Weder der Finanzkraftausgleich noch Bundesergänzungszuweisungen, spätere Notlagenhilfen oder ausgelagerte Finanzierungsmodelle dürfen dazu führen, dass Steuerzahler anderer Bundesländer mittelbar für die Berliner Entscheidung einstehen müssen.
Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin steht die Vergesellschaftung der Bestände großer Wohnungsunternehmen erneut auf der politischen Tagesordnung. Berlin kann im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten über eine solche Politik entscheiden. Daraus folgt jedoch kein Recht, die finanziellen Folgen auf die bundesstaatliche Solidargemeinschaft abzuwälzen.
Die frühere amtliche Kostenschätzung des Berliner Senats bezifferte allein die Entschädigungen auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro. Hinzu kämen weitere Kosten für die technische Erfassung und Bewertung der Immobilien, Erwerbsnebenkosten, Ausgleichszahlungen sowie erhebliche Finanzierungskosten. Selbst bei niedrigeren Entschädigungssummen blieben langfristige Kredite, Zinslasten, Garantien und Haushaltsrisiken in Milliardenhöhe.
Dabei würde nicht eine einzige zusätzliche Wohnung geschaffen. Vorhandene Wohnungen würden lediglich gegen eine milliardenschwere Entschädigung in eine andere Eigentumsform überführt.
Berlin erhielt im Jahr 2025 rund 4,223 Milliarden Euro aus dem Finanzkraftausgleich sowie weitere 1,926 Milliarden Euro an allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen. Diese Mittel sind nicht zweckgebunden.
Zwar wird der Finanzkraftausgleich formal anhand der Finanzkraft und nicht anhand einzelner Ausgaben berechnet. Eine Berliner Vergesellschaftungsrechnung würde daher nicht unmittelbar bei den anderen Ländern eingereicht. Die nicht zweckgebundenen Milliardenbeträge stützen jedoch den gesamten Berliner Haushalt. Kredite, Zinsen, Garantien und Finanzierungen über Anstalten öffentlichen Rechts, landeseigene Gesellschaften oder andere ausgelagerte Konstruktionen können zusätzliche Belastungen erzeugen, die später mittelbar von Bund und Ländern aufgefangen werden sollen.
Genau diese Möglichkeit muss gesetzlich ausgeschlossen werden.
Beate von Zweydorff, Vorsitzende des Landesverbands Brandenburg, erklärt:
„Berlin darf seine sozialistischen Vergesellschaftungsfantasien verfolgen. Aber Berlin muss sie vollständig selbst bezahlen. Die Menschen in den anderen Bundesländern haben weder über den Berliner Volksentscheid abgestimmt noch die Berliner Landesregierung gewählt. Sie dürfen deshalb nicht durch ihre Arbeit und ihre Steuern für ein politisches Experiment haftbar gemacht werden, über das sie niemals mitentscheiden konnten.
Basisdemokratie bedeutet nicht nur, Entscheidungen treffen zu dürfen. Sie bedeutet auch, die Verantwortung für deren Folgen zu übernehmen. Wer die Musik bestellt, muss sie selbst bezahlen. Und wer bezahlen soll, muss mitbestimmen können.“
dieBasis begrüßt Volksbegehren und Volksentscheide grundsätzlich als wichtige Instrumente unmittelbarer Demokratie. Der Abstimmung vom 26. September 2021 war ein Volksbegehren vorausgegangen; die abschließende Abstimmung war ein Volksentscheid.
Dabei wurde allerdings nicht über ein fertiges Vergesellschaftungsgesetz mit festgelegter Entschädigungssumme, verbindlichem Finanzierungskonzept und ausgewiesener Zinsbelastung entschieden. Gegenstand des Volksentscheids war der Auftrag an den Senat, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Gerade dieses Beispiel zeigt, dass zu einer basisdemokratischen Entscheidung eine umfassende Information über Kosten, Risiken und Alternativen gehört. Außerdem muss klar sein, wer die finanziellen Folgen einer Entscheidung trägt. Die Entscheidung einer regionalen Gemeinschaft darf nicht automatisch eine Zahlungsverpflichtung für Menschen begründen, die an dieser Entscheidung nicht beteiligt waren.
dieBasis Brandenburg fordert deshalb eine Bundesratsinitiative mit folgenden Kernpunkten:
- Für freiwillige Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes ist eine Eigenverantwortungsklausel in das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz aufzunehmen.
- Die tatsächliche Nettohaushaltsbelastung muss vollständig erfasst werden. Dazu gehören Entschädigungen, Zinsen, Garantien, Verwaltungskosten und Verpflichtungen, die über Anstalten öffentlichen Rechts, landeseigene Gesellschaften, Sondervermögen oder andere ausgelagerte Finanzierungsmodelle entstehen.
- Diese Belastungen müssen auf Zuschläge aus dem Finanzkraftausgleich und auf allgemeine Bundesergänzungszuweisungen angerechnet werden. Eine freiwillige Vergesellschaftung darf die finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder weder unmittelbar noch mittelbar erhöhen.
- Vergesellschaftungskosten dürfen später nicht zur Begründung von Notlagenhilfen, Schuldübernahmen, zusätzlichen Bundesmitteln oder anderen finanziellen Rettungsmaßnahmen herangezogen werden.
- Der Stabilitätsrat muss frühzeitig sämtliche Finanzierungsmodelle, Nebenhaushalte, Garantien und langfristigen Zinsverpflichtungen prüfen und öffentlich ausweisen.
Hierfür sind das Maßstäbegesetz, das Finanzausgleichsgesetz und das Stabilitätsratsgesetz anzupassen. Soweit erforderlich, müssen auch Artikel 107 sowie die haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Artikel 109 und 109a des Grundgesetzes ergänzt werden.
Berlin wäre besser beraten, Milliarden in den Neubau zusätzlicher Wohnungen und in die gemeinsame Infrastruktur der Hauptstadtregion zu investieren. Ein Beispiel ist die S1 nach Oranienburg: Seit der Wiedereröffnung der Verbindung zwischen Frohnau und Hohen Neuendorf vor 34 Jahren warten Pendler auf die Beseitigung der eingleisigen Engpässe und einen stabilen 10-Minuten-Takt – für viele bereits seit rund zwei Dritteln ihres Berufslebens. Die Menschen, die in Brandenburg wohnen und nach Berlin pendeln, entlasten zugleich den Berliner Wohnungsmarkt.
Der offene Brief richtet sich an Ministerpräsident Dietmar Woidke. Finanzminister Daniel Keller, der Bevollmächtigte Brandenburgs beim Bund, David Kolesnyk, und Infrastrukturminister Robert Crumbach wurden entsprechend ihrer Zuständigkeiten einbezogen.
Solidarität zwischen den Bundesländern ist unverzichtbar. Sie darf aber nicht zum Blankoscheck für sozialistische Großversuche werden.
Wer entscheidet, muss bezahlen. Wer bezahlen soll, muss mitentscheiden können.
